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Pflegeversicherung- Wie der Staat dafür sorgt, dass wir schon heute an morgen denken

Pflegeversicherung – Wie der Staat dafür sorgt, dass wir schon heute an morgen denken  

Die Pflegeversicherung als Teil der Sozialversicherung? 

Genau, seit 1995 ist die Pflegeversicherung ein Teil der fünf Sozialversicherungen. Als gesetzlich Versicherte Person sind Sie meist bei der Pflegekasse versichert, welche Sie sich auch für Ihre Krankenkasse ausgesucht haben. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird zum Teil von Ihrem Arbeitgeber und zum Teil von Ihnen finanziert. Wenn Sie privat krankenversichert versichert sind, sieht das nochmal etwas anders aus. Hier müssen Sie sich selbst privat eine Pflegeversicherung aussuchen.  

Doch warum müssen Sie sich im jungen alter schon in einer Pflegeversicherung pflichtversichern? 

Die Antwort liegt im Wandel unserer Gesellschaft. Wir werden, nicht nur durch die fortschreitende Medizin immer älter. Das heißt die Anzahl der Personen, welche sich in unserer Gesellschaft im hohen Alter befinden steigt. Doch bekanntlich geht das Alter nicht mit körperlicher Fitness einher. Wir müssen davon ausgehen, dass wir im Alter ein paar Einschränkungen, vor allem körperlicher Natur in Kauf nehmen müssen. Um sich also jetzt schon früh abzusichern, besteht eine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung.  

So liegt das Hauptziel in der Pflegeversicherung, dass die pflegebedürftigen Personen ein möglichst selbstbestimmtes Leben haben. Das Ziel soll durch die Pflegeversicherung erreicht werden, indem die Entscheidung, ob und wann die pflegebedürftige Person von wem gepflegt wird bei ihr selbst liegt. Die Leistungen ermöglichen eine Unterstützung zu Hause, im Heim, oder ein einer alternativen Wohnform, beispielsweise einer WG.  

Ab wann haben Sie ein Anrecht auf Leistungen? 

Wann Sie Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen können richtet sich zum einen nach der Dauer Ihrer Pflegebedürftigkeit. Zum anderen nach dem Pflegegrad (I-V) und der Art der Pflege, welche Sie benötigen. Der Pflegegrad wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) nach einem Antrag festgestellt. Hierzu bekommen Sie Besuch von einer/m Mitarbeiter*in des MDK’ s, welcher Ihren Pflegebedarf überprüft.  

Und welche Leistungen können Sie bekommen?  

Die Art der Leistungen können Sachleistungen, wie zum Beispiel Pflegehilfsmittel, oder auch finanzielle Leistungen sein. Finanzielle Leistungen sind zum Beispiel für den häuslichen Bereich Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Das kann der Umbau von der Badewanne zur Dusche, für einen leichteren und sicheren Einstieg, oder das Anbringen eines Treppenliftes sein.  

Eine weitere Option der Leistungen sind die Dienstleistungen. Diese beinhalten insbesondere die pflegerischen Leistungen wie beispielsweise die Grundpflege einer Person durch eine Pflegefachkraft. Sie als pflegebedürftige Person haben im Rahmen der Pflegeversicherung die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob Sie lieber von Ihren Angehörigen gepflegt werden möchten, oder ob Sie eine professionelle pflegerische Hilfe in Betracht ziehen. Wenn Sie sich gemeinsam mit Ihren Angehörigen dazu entscheiden, dass die Pflege zuhause durchgeführt werden soll, sind Sie durch die Pflegeversicherung in der Lage Ihre Angehörigen finanziell dafür zu danken. Die Pflegeversicherung bietet außerdem Schulungen und Kurse für Angehörige an.  

Bezüglich der Pflege in einem Heim kann die Pflegekasse zum Beispiel die Kosten für eine Kurzzeitpflege übernehmen, oder einen Teil der Kosten für einen Heimplatz zahlen. Ein Eignenanteil der Kosten verbleibt jedoch.  

Insgesamt sollten Sie also beachten, dass die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht den gesamten Kostenbedarf der Pflege decken kann. Deshalb nennt man sie Versicherung auch  „Teilkostenversicherung“. Den Rest der Kosten tragen Sie als pflegbedürftige Person, beziehungsweise Ihre Angehörigen dann selbst. Um dies zu vermeiden können Sie sich zusätzlich mit einer privaten Pflegeversicherung absichern.  

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/die-pflegeversicherung.html 

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