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Wohnumfeldverbesserde Maßnahmen- Umsetzen und Profitieren

Blogartikel Wohnumfeldverbesserde Maßnahmen- Umsetzen und Profitieren  

Sie kennen das folgende Problem vielleicht von sich selbst, Ihren Eltern, oder sogar Ihren Großeltern. Die alltäglichen Dinge in unserem Haushalt, die uns normalerweise keine Probleme machen würden können im Alter, oder bei einem Handicap zu einer großen Hürde werden. Und auch wenn Sie noch völlig fit sind sollten Sie aufpassen. Denn insbesondere in Ihrem Umfeld zuhause lauern die oft unentdeckten Gefahren, welche weitreichende Folgen haben können.  

So ein Sturz ist schnell geschehen. Sie passen einen Moment lang, beispielsweise beim Duschen, nicht auf und schon ist es passiert. Aber was können Sie tun um diese Problematik zu vermeiden? 

Es gibt eine ganze Reihe an Maßnahmen, welche Sie unternehmen können, um Ihr Zuhause sicherer zu gestalten. Es fängt bei kleinen Dingen, wie beispielsweise das Erkennen und Beseitigen von Stolperfallen wie Teppichkanten an und geht bis zu baulichen Veränderungen in den eigenen vier Wänden.   

Doch bei dem Begriff der baulichen Veränderungen kommen bei vielen Personen vermutlich zunächst Zweifel auf. Sie denken sicherlich an den finanziellen Aspekt, welcher beispielsweise ein altersgerechtes Badezimmer mit sich bringt. Aber genau dazu gibt es die Möglichkeiten der Unterstützung der Pflegekasse. Diese Unterstützung nennt sich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.  

Was genau sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen? 

Diese Maßnahmen sollen der betroffenen Person mehr Sicherheit im eigenen Zuhause bieten. Sie sollen zum Erhalt der Selbstständigkeit im Alter beitragen. Der Zuschuss, welchen Sie erhalten beinhaltet eine Geldleistung. Sie können einmalig maximal 4.000 Euro für alle Maßnahmen erhalten, welche die Barrierefreiheit erhöhen. Bei einer Veränderung des Pflegebedarfs über die Dauer kann die Pflegekasse unter besonderen Umständen, wie beispielsweise die Entwicklung einer Demenz einer weiteren Zahlung zusagen.  

 

Die Maßnahmen, welche übernommen werden sind zum einen Maßnahmen, welche die Umgebung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen, wie beispielsweise Aufzüge oder Treppenlifte. Außerdem können Zuschüsse für Maßnahmen erhalten werden, welche eine wesentliche Veränderung an der Bausubstanz erfordern. Hier handelt es sich dann zum Beispiel um den Umbau von einer Wanne zur Dusche, um Unfälle zu vermeiden. Der dritte Punkt, für welchen Sie den finanziellen Zuschuss erwarten können sind Maßnahmen, welche Ihnen technische Unterstützung bieten. Ein Beispiel ist der Einbau eines Badewannenlifters.  

 

Doch welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um von dem Zuschuss zu profitieren? 

Die Regelungen für Die Voraussetzungen sind im §40 des SGB XI festgelegt. Zunächst benötigen Sie, beziehungsweise mindestens eine Person aus dem Haushalt in dem die Maßnahmen getroffen werden sollen einen Pflegegrad. Außerdem muss mindestens einer der folgenden Punkte auf Sie und Ihr Vorhaben zutreffen (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz): 

 

  1. Die Maßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege erst  
  1. die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastungen für die Pflegepersonen 
  1. Die Maßnahmen ermöglichen eine selbstständige Lebensführung  

 

Für die Höhe des Zuschusses ist es irrelevant, welche Höhe der Pflegegrad besitzt. Personen mit dem Pflegegrad I haben ebenso einen Anspruch auf 4.000 Euro Zuschuss, wie Personen mit dem Pflegegrad V. Es ist jedoch relevant, wie viele Personen mit einem Pflegegrad in der Wohnung leben. So kann bei einem Haushalt mit zwei Personen, welche einen Pflegegrad besitzen schon ein Zuschuss von 8.000 Euro beantragt werden. Der maximale Zuschuss liegt bei 16.000 Euro für einen Haushalt, in welchem vier Personen mit einem festgestellten Pflegegrad leben.  

 

Welche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen lassen sich speziell für das Badezimmer bezuschussen? 

 

Die Zuschüsse können insbesondere im Bad, beispielsweise für den Einbau gut erreichbarer Lichtschalter, oder die Verlegung eines rutschfesten Bodens genutzt werden. Größere Maßnahmen, welche bezuschusst werden sind der Einbau einer barrierefreien Dusche sowie der Umbau von einer Wanne zur Dusche. Wie zuvor schon genannt wird die Installation eines Badewannenlifts ebenso bezuschusst, wie der Einbau eines barrierefreien WCs. Zum Erhalt der Sicherheit im Bad wird außerdem für Halte- und Stützgriffe und für die Installation von Licht über Bewegungsmelder für den nächtlichen Toilettengang ein Zuschuss gewährt.  

 

 

Wie gehen Sie bei der Antragstellung vor? 

Es ist wichtig, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen begonnen haben. Wenn Sie den Antrag erst im Nachhinein stellen, wissen Sie nicht mit welcher Höhe des Zuschusses sie rechnen können. So kann es passieren, dass Sie eine sehr hohe Eigenleistung tragen müssen. Der Antrag wird bei Ihrer Pflegekasse, welche zumeist an Ihre jeweilige Krankenkasse gebunden ist, gestellt. Der Antrag wird in der Art eines formlosen Schreibens gestellt. Hier beschreiben Sie Ihr Anliegen, sowie die geplanten Umbaumaßnahmen und dessen Gründe. Es ist häufig sinnvoll, wenn Sie der Versicherung direkt einen Kostenvoranschlag über Ihr Vorhaben anfügen. Bei Fragen zur Antragsstellung und zu den diversen Möglichkeiten zum Erhalt der Selbstständigkeit und zur Verbesserung der Sicherheit in Ihrem Badezimmer stellen Sie gerne beispielsweise über unser Kontaktformular auf unserer Website, oder per Telefon einen persönlichen Kontakt zu uns her. 

 

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Andreas Bartels
Geschäftsführer Wannenwerkstatt
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