Pflegegrad beantragen – Das sollten Sie wissen
Im Alter werden auch die alltäglichen Dinge wie zum Beispiel der Einkauf oder die Körperpflege schnell zu einer Hürde. Eine Pflegebedürftigkeit kommt selten von dem einen auf den anderen Tag. Vielmehr ist die Einschränkung in den täglichen Aktivitäten ein schleichender Prozess. Aber auch plötzlich eintretende Ereignisse wie ein Unfall, oder eine akute Erkrankung können dazu führen, dass einige Aufgaben nicht mehr allein bewältigt werden können. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen in so eine Situation kommen, kann es hilfreich sein, sich schon mal einen Überblick über die nötigen Anträge und Formulare zu verschaffen. Schließlich kommen durch die Einschränkungen einige Kosten beispielsweise für Hilfsmittel, oder einen Umbau der eigenen vier Wände auf Sie zu. Deshalb soll dieser Artikel Ihnen helfen, einen Leitfaden für das Erstellen eines Antrags für einen Pflegegrad zu erhalten.
Die Voraussetzung für den Antrag:
Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie prüfen, ob Sie oder Ihre Angehörigen die nötigen Voraussetzungen für das Erreichen eines Pflegegrades besitzen. Eine Bedingung ist, dass die pflegebedürftige Person innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre in eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung eingezahlt hat. Bei der Beantragung für Kinder gelten diese Bedingungen für die Eltern des Kindes. Außerdem sollten Sie sich sicher sein, dass die betroffene Person tatsächlich körperliche, geistige, oder psychische Beeinträchtigungen hat. Wenn Sie sich unsicher sind, ob diese Voraussetzungen für Sie oder Ihre Angehörigen zutreffen, können Sie eine online Ersteinschätzung vornehmen. https://service.pflege.de/pflegegradrechner#step/0
Wo stellen Sie den Antrag?
Der Antrag wird bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person gestellt. Die Versicherungsgesellschaft ist zumeist dieselbe wie die der Krankenversicherung. Unterschiede gelten lediglich für private Versicherungen.
Sie können nun selbst entscheiden, ob Sie den Antrag lieber telefonisch, schriftlich, oder bei einem Pflegestützpunkt stellen. Im Falle einer telefonischen Beantragung rufen Sie bei der Pflegekasse der*s Versicherte*n an und erhalten dann ein Formular, welches von der*dem Versicherte*n ausgefüllt und zurück an die Pflegekasse geschickt werden muss. Im Anschluss daran wird ein Gutachter zur persönlichen Begutachtung vor Ort erscheinen.
Beantragen Sie den Pflegegrad schriftlich, so schicken Sie einen formlosen Antrag per Post zur Pflegekasse. Alternativ finden Sie im Internet diverse kostenfreie Formulare für den Antrag auf den Pflegegrad *HIER GGF ANTRAG EINFÜGEN**
Falls Sie den Pflegegrad an einem Pflegestützpunkt beantragen möchten, können Sie diesen persönlich besuchen und dort den Antrag stellen.
Welche Schritte folgen als nächstes?
Sie oder Ihr*e Angehörige*r benötigt also Hilfe bei der Bewältigung des Alltags, weshalb Sie einen der oben erläuterten Wege genutzt haben, um den formlosen Antrag zu stellen. Sie erhalten dann das erwünschte Formular durch die Pflegekasse. Das durch Sie oder Ihre*n Angehörige*n ausgefüllte und unterschriebene Formular wird zurück an die Pflegekasse versandt. Wichtig ist, dass Sie keinen Antrag auf eine bestimmte Höhe eines Pflegegrades stellen. Es handelt sich hier immer um einen allgemeinen Antrag. Im nächsten Schritt wird sich ein*e Mitarbeiter*in des Medizinischen Dienstes melden, um mit Ihnen einen Termin zur Pflegebegutachtung auszumachen. Genaueres zum Ablauf der Pflegebegutachtung finden Sie unter dem Blogartikel zu diesem Thema. Spätestens fünf Wochen nach dem Besuch der begutachtenden Person wird Ihnen der Bescheid über die entsprechende Pflegestufe zugesandt.
Wenn es sich bei dem Antrag auf einen Pflegegrad nicht um einen Erstantrag handelt, müssen Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Das Procedere ist ähnlich wie bei dem ersten Antrag. Der Unterschied liegt darin, dass Sie die Pflegekasse direkt um eine Höherstufung bitten. Danach erhalten Sie ein entsprechendes Formular, welches wie auch beim Erstantrag an die Kasse versandt wird. Unter Umständen wird ein erneuter Besuch eine*r Mitarbeiter*in des medizinischen Dienstes notwendig.
Wenn Sie nicht mit der Entscheidung über die Einstufung in den Pflegegrad einverstanden sind, können Sie innerhalb einer Frist von fünf Wochen bei Erstantrag und einem Monat bei einem Antrag auf Höherstufung Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen.
Genaueres über die verschiedenen Voraussetzungen für jede Pflegestufe erfahren Sie in dem Blogartikel zum Thema Pflegestufen.
Was wird in dem Formular der Pflegekasse abgefragt?
Neben den persönlichen Daten der*s Antragstellers werden in dem Formular, welches sich individuell nach der Pflegekasse richtet, auch benötigte Leistungen abgefragt. Hier ist eine Kombination von Leistungen möglich. Um genaue Angaben machen zu können ist es hilfreich, sich zuvor mit der pflegebedürftigen Person über Ihre Wünsche für die Versorgung abzustimmen. Außerdem wird in dem Formular der körperliche und geistige Zustand der zu pflegenden Person abgefragt.
Sollten Sie noch weitere Fragen zur Antragstellung haben helfen wir Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie bei Bedarf auch unsere anderen Artikel zu diesem Themengebiet.