Blog / Voraussetzungen für finanzielle Zuschüsse bei der Badsanierung (KfW)

Voraussetzungen für finanzielle Zuschüsse bei der Badsanierung (KfW)

Die finanziellen Vorzüge nutzen 

Im letzten Blogartikel „Heute schon für morgen sorgen“ haben wir die Vorzüge eines barrierefreien Bades erklärt. Sie haben erfahren, warum es sinnvoll ist auf bestimmte bauliche Gegebenheiten zu achten und diverse Hilfsmittel im Bad zu nutzen.  

Doch nun stehen Sie vor den Fragen wie Sie das Ganze finanzieren sollen, und welche Aspekte Sie für eine finanzielle Unterstützung beachten müssen.  

Auf diese Fragen haben wir im Folgenden die Antwort für Sie. 

Die Pflegekasse als Unterstützer  

Wie im letzten Artikel schon einmal angedeutet, ist es möglich einen Zuschuss über die Pflegekasse zu erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie, bzw. einer ihrer Angehörigen in einen Pflegegrad eingestuft wurden. Diese Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen übernommen. In welche Pflegegrad sie kategorisiert wurden, spielt für die Höhe dieses Zuschlags zunächst keine Rolle. Haben jedoch mehrere Personen im Haushalt einen Pflegegrad, so steigt der Zuschuss. Der Zuschuss für die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen liegt somit bei 4000 Euro, bzw. bis maximal 16.000 Euro für mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt.  

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie beachten, dass ein „Eingriff in die Bausubstanz“ stattfinden muss. Hiermit meint das Bundegesundheitsministerium beispielsweise Türverbreiterungen. Aber auch der zuvor angedeutete Badumbau wird somit mit 4000 Euro von der Pflegekasse unterstützt. Eine gute Option wäre hier beispielsweise der Umbau von der Badewanne zu Dusche. Diese Möglichkeit ist nämlich eine Chance um die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu erhalten und erfüllt somit genau das Ziel der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse. Wenn Sie nachweisen können, dass sich die Pflegesituation stark verändert hat, sodass weitere Maßnahmen nötig sind, ist ein zweiter Zuschuss der Pflegekasse möglich.   

Zuschuss oder Kredit- beides bietet die KfW 

Eine andere Möglichkeit einen Zuschuss für die Badsanierung zu erhalten, ist die KfW- Förderung (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu nutzen. Hier beziehen Sie sich auf den Förderpunkt 455 B „Altersgerecht Umbauen- Investitionszuschuss“. Es soll ermöglicht werden, weiterhin zuhause zu wohnen. Außerdem unterstützt die KfW- Förderungsbank einen Badumbau mit der Möglichkeit der Kreditaufnahme. Dies wird im Förderpunkt 159 „Altersgerecht umbauen- Kredit“ festgelegt.  

Für die Barrierereduzierung ist kein bestimmtes Alter notwendig. Sie können einen Zuschuss von bis zu 6250 Euro erhalten. Eine Kreditsumme kann bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Eine Laufzeit ist bis zu 30 Jahre möglich. Der Rückzahlungszins liegt zwischen 0,75 % und 1,15%.  

Neben der Badsanierung sind auch Umbauten in der Küche sowie das Einsetzen von Treppenliften, oder Aufzügen, Einbruchsicherungen, Umbauen von Zugängen zum Haus sowie Parkplätzen, Anschaffung von Hilfsmitteln und vielem mehr.  

Doch um den Kredit, bzw. die Förderung nutzen zu können müssen Sie einige wichtige Aspekte berücksichtigen.  

So muss ein Umbau immer nach DIN- Norm stattfinden. Die DIN- Norm für die barrierefreie Planung von Wohnungen, Wohngebäuden und deren Außenanlagen ist die DIN 18040-2. Das heißt, dass eine Wohnung nur dann als barrierefrei gilt, wenn nach dieser DIN- Norm gebaut wurde. Um sich vorzustellen, was diese Norm beinhaltet, hat die KfW einen Katalog mit detaillierten Anforderungen an die förderungsfähigen Maßnahmen erstellt. Weitere Anforderungen, welche von der KfW als Mindestanforderungen gelten, sind für das Badezimmer besonders Mindestmaße bei den Abständen der Badelemente, sowie für Bewegungsflächen im Bad. Ein seniorengerechter Duschplatz wird ebenso vorgeschrieben, wie eine barrierefreie Beschaffenheit von Waschbecken, WCs, und Badewannen. Es ist außerdem festgehalten, dass Stütz- und Haltegriffe angebracht werden.  

Sie merken sicher, dass die Anforderungen an ein barrierefreies Bad nach DIN- Norm, sowie nach KfW- Anforderungen Ähnlichkeiten mit den Umbaumaßnahmen aus dem Artikel „Heute schon für Morgen sorgen“ aufweisen. Genauer zu berücksichtigen sind hier nur die besonders festgelegten Maße. Sprechen Sie am besten mit einer Fachfirma über Ihr Vorhaben, einen KfW- Zuschuss nutzen zu wollen.  

Wichtig ist, dass sie den Antrag für den Zuschuss vor dem Beginn der Bauarbeiten und vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrages stellen. Beauftragen Sie eine Fachfirma, welche sich mit der zu beachtenden DIN- Norm auskennt, und diese umsetzen kann. Sie müssen die Zahlung per Überweisungsbeleg bei der KfW nachweisen. Außerdem müssen Sie einen Verwendungsnachweis, inklusive diverser Abrechnungsbelege bei der KfW einreichen. Sollten Sie alles berücksichtigt haben, und der Antrag wird bewilligt, so erhalten Sie ihren Zuschuss drei Monate nach Abschluss der Bauarbeiten.  

Um sich ein Bild zu machen, ob der Kredit oder ein Zuschuss für Sie in Frage kommt, können Sie auf der Internetseite der KfW- Förderungsbank einen Vorab- Check machen (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/ ).  

Detailinformationen finden Sie ebenfalls auf der Seite der KfW, sodass Ihrer Badsanierung nichts mehr im Wege steht.  

 

Lass dich kostenfrei beraten
Du willst deine Badewanne umbauen lassen? Wir beraten dich gerne kostenlos und unverbindlich bei deinem persönlichen barrierefreien Umbau.
Andreas Bartels
Geschäftsführer Wannenwerkstatt
RUFEN SIE UNS AN

Von Montag bis Freitag
02845 298074

JETZT ANRUFEN
SCHREIBEN SIE UNS

Ganz einfach auf WhatsApp
+49 (0)173-9 47 57 82

JETZT SCHREIBEN
HIER FINDEN SIE UNS

Mühlenstraße 39, 47506
Neukirchen-Vluyn

JETZT BESUCHEN
ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Do 10.00-16-00 Uhr
Fr 10.00 - 13.00 Uhr

JETZT KONTAKTIEREN

Jetzt kontaktieren

Hallo,
wir freuen uns über Ihre Anfrage und helfen Ihnen gerne weiter.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner