Das Wichtigste in Kürze
- Der Umbau einer Badewanne zur Dusche in der Mietwohnung braucht in der Regel eine Genehmigung vom Vermieter.
- Wer zahlt? Das hängt von der Art des Umbaus ab: Modernisierung, Instandhaltung oder Sonderwunsch.
- Clever: Oft reicht schon eine Badewannentür, um barrierefreien Komfort ohne Komplettumbau zu schaffen.
Inhaltsverzeichnis
Umbau Badewanne zur Dusche in einer Mietwohnung – Was ist erlaubt, was zahlt der Vermieter?
Die Badewanne ist für viele ein Stück Vergangenheit: gut zum Schaumbaden, aber oft unpraktisch im Alltag. Der hohe Einstieg, rutschige Flächen und Platzmangel machen sie gerade in Mietwohnungen zur Stolperfalle. Deshalb wünschen sich viele Mieter den Umbau ihrer Badewanne in der Mietwohnung zur Dusche – mehr Komfort, Sicherheit und ein modernes Badgefühl inklusive.
Doch Vorsicht: Einfach loslegen geht nicht. Wer umbauen will, braucht in den meisten Fällen die Zustimmung des Vermieters und sollte klären, wer die Kosten trägt.
Die gute Nachricht: Es gibt clevere Lösungen. Manchmal reicht schon eine Badewannentür, um den Einstieg deutlich sicherer und komfortabler zu machen – ganz ohne Komplettsanierung. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Genehmigung nötig ist, wie sich die Kosten aufteilen und welche Rechte Sie als Mieter haben.
Braucht man für den Umbau der Badewanne zur Dusche in einer Mietwohnung eine Genehmigung?
Die kurze Antwort: Ja. Der Umbau einer Badewanne zur Dusche in Mietwohnungen ist kein kleiner Handgriff, sondern ein baulicher Eingriff. Ob Fliesen raus, Wasserleitungen neu oder eine Dusche ebenerdig umbauen – Kosten und Aufwand sind erheblich, und die Substanz der Wohnung wird verändert. Ohne Zustimmung riskieren Sie Ärger und im schlimmsten Fall müssen Sie den Ursprungszustand auf eigene Kosten wiederherstellen.
Wichtig ist auch: Nicht jeder Vermieter reagiert gleich. Manche sehen im Umbau eine echte Aufwertung der Wohnung, andere wittern nur Ärger mit künftigen Mietern. Daher gilt: Offen sprechen, schriftlich festhalten – so lassen sich Missverständnisse vermeiden.
Eine Ausnahme: Kleinere Umbauten wie das Einsetzen einer Badewannentür oder das Anbringen von Hilfsmitteln wie Haltegriffen. Diese Lösungen erleichtern den Einstieg enorm, verursachen kaum Schmutz und kann meist rückstandslos wieder entfernt werden. Hier ist die Genehmigungsfrage oft einfacher zu klären.
Wer zahlt für den Badezimmerumbau?
Beim Umbau der Badewanne zur Dusche in der Mietwohnung ist die Finanzierung ein echter Knackpunkt. Grundsätzlich gilt:
- Modernisierung: Wenn der Vermieter das Bad modernisiert, darf er die Kosten teilweise über die Miete umlegen.
- Instandhaltung: Muss der Vermieter ran, weil die alte Wanne Risse hat oder Schimmelgefahr besteht, trägt er die Kosten.
- Sonderwunsch: Wenn Sie den Umbau wünschen, weil Ihnen Duschen einfach praktischer ist, müssen Sie in der Regel selbst zahlen.
Barrierefreiheit wird allerdings gefördert: Zuschüsse der KfW oder Pflegekassen können den Umbau deutlich günstiger machen. Mit diesen finanziellen Argumenten im Rücken lassen sich selbst skeptische Vermieter häufig zum Mitziehen bewegen.
Die Badewannentür als smarte Zwischenlösung
Bevor Sie sich in hohe Umbaukosten stürzen, lohnt ein Blick auf die Badewannentür. Sie wird direkt in die bestehende Wanne eingesetzt, ermöglicht einen niedrigen Einstieg und macht Ihr Bad deutlich sicherer.
Das Beste: Der Vermieter hat oft weniger Bedenken, weil die baulichen Eingriffe minimal bleiben. Und auch für Ihr Portemonnaie ist die Tür eine willkommene Entlastung – deutlich günstiger als ein Komplettumbau und in wenigen Stunden erledigt.
Was, wenn der Vermieter nicht zahlen will?
Nicht jeder Vermieter jubelt lautstark, wenn Sie mit dem Plan „Umbau der Badewanne zur Dusche in der Mietwohnung“ ankommen. Viele verweisen auf die Vertragslage: Wer eine Badewanne hat, kann ja schließlich auch darin duschen.
Was tun?
- Gespräch suchen: Manchmal hilft es, sachlich darzulegen, dass eine Dusche praktischer, sicherer und wertsteigernd für die Wohnung ist.
- Zuschüsse aufzeigen: Förderprogramme für altersgerechtes Wohnen können den Vermieter überzeugen, weil sein Eigenanteil sinkt.
- Selbst zahlen – aber clever: Wenn Sie die Kosten tragen, sollten Sie schriftlich regeln, dass Sie die Dusche beim Auszug nicht wieder zurückbauen müssen.
Manche Mieter setzen in solchen Situationen auch auf Kompromisslösungen. Eine Badewannentür bringt den gewünschten Komfort, ohne dass ein kompletter Umbau notwendig ist – und die Verhandlungen mit dem Vermieter laufen entspannter.
Welche Rechte haben Sie als Mieter?
Das Mietrecht kennt klare Regeln:
- Der Vermieter muss die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten. Bedeutet: Wenn die Badewanne defekt ist, muss er handeln.
- Bei Gesundheitsgefahren (z. B. Schimmel oder Bruchstellen) ist der Vermieter sogar verpflichtet, tätig zu werden.
- Auf die Frage „Wann muss Vermieter Bad renovieren?“ lautet die Antwort: Immer dann, wenn der Standard der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist.
Aber: Der reine Wunsch nach mehr Komfort – also der Umbau einer Badewanne zur Dusche in der Mietwohnung ohne Notwendigkeit – fällt nicht darunter.
Trotzdem können Sie Ihre Chancen erhöhen, wenn Sie den Vermieter auf den langfristigen Wertzuwachs hinweisen. Schließlich ist eine moderne Dusche ein echtes Argument bei der nächsten Neuvermietung.
Experten Tipp
- Wenn alte Menschen sich nicht mehr waschen wollen, kann das auch mit der richtigen Temperatur zu tun haben. Ältere Menschen frieren schneller – stellen Sie sicher, dass das Badezimmer angenehm warm ist und warme Handtücher bereitliegen. Das kann die Hemmschwelle erheblich senken.
Modernisierungsvereinbarung – Der einfache Weg zum Umbau
Am unkompliziertesten läuft der Umbau, wenn Sie mit dem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung schließen. Darin wird festgelegt:
- Was genau gemacht wird (kompletter Umbau, Dusche ebenerdig umbauen Kosten, Badewannentür einbauen).
- Wer zahlt was (inklusive möglicher Zuschüsse).
- Regelung für den Auszug (kein Rückbau, keine Zusatzkosten).
Ein solcher Vertrag schafft Klarheit und nimmt beiden Seiten die Angst vor unkalkulierbaren Folgen. Sie als Mieter wissen, woran Sie sind, und der Vermieter hat die Sicherheit, dass seine Immobilie aufgewertet wird.
Dusche statt Wanne? Mit Planung klappt’s auch in der Mietwohnung!
Der Umbau einer Badewanne zur Dusche in der Mietwohnung ist zwar kein Selbstläufer, aber auch kein Ding der Unmöglichkeit. Mit Vermieterabstimmung, klaren Kostenregelungen und etwas Verhandlungsgeschick verwandeln Sie Ihr Bad in eine Wohlfühloase. Wer sich die Komplettsanierung sparen möchte, setzt auf eine Badewannentür – ein cleverer Kompromiss, der Komfort, Sicherheit und Barrierefreiheit bietet.
Gerade in Mietwohnungen zählt oft jeder Zentimeter und die Investition soll sich lohnen – ohne Stress mit Vermieter oder Rückbaupflicht.
Die Wannenwerkstatt begleitet Sie daher nicht nur bei der Auswahl der passenden Option, sondern auch bei allen Fragen rund um Genehmigungen, Kosten und Fördermöglichkeiten. Mit jahrzehntelanger Erfahrung, fachlichem Know-how und einem Auge fürs Detail sorgt unser Team dafür, dass Ihr Badezimmerumbau nicht zum Risiko, sondern zum echten Gewinn wird.
FAQ
Ja, in fast allen Fällen. Ausnahme sind kleine Maßnahmen wie eine Badewannentür, die keinen Rückbau erzwingen.
Das hängt davon ab, ob es sich um Modernisierung, Instandhaltung oder einen persönlichen Wunsch handelt. Zuschüsse können die Belastung reduzieren.
Ja – wenn kein zwingender Grund wie Defekte oder Gesundheitsgefahren vorliegt. Mit Verhandlungsgeschick oder einer Modernisierungsvereinbarung lässt sich aber oft ein Kompromiss finden.
Ja, meistens sogar einfacher als ein kompletter Umbau. Sie ist kostengünstig, praktisch und in vielen Fällen ohne großen Aufwand rückbaubar.
Sind Sie noch unsicher?
Dann buchen Sie sich ein kostenfreies Beratungsgespräch. Die Expertinnen und Experten der Wannenwerkstatt beantworten Ihre Fragen gerne und helfen Ihnen weiter.